About
Board Members
President
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PD Dr. Andrea Banfi, MD Hebelstrasse 20 |
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Treasurer
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Cornelia Halin Winter, PhD Vladimir-Prelog-Weg 4
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Secretary General
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Prof. Simone Bersini, PhD Via Chiesa 5, |
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SSMVR Member Administration
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Prof. Dr. Katrien De Bock Schorenstrasse 16,
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Financial Support
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Prof. Dr. Brenda Kwak Rue Michel-Servet 1
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X and Research Seminars
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Prof. Dr. Tatiana Petrova Ch. de Boveresses 155
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Webmaster
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PD Steven Proulx, Ph.D. Freiestrasse 1
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Junior Representative
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Dr. Amelie Sabine Chemin des Boveresses 155
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Board member
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Prof. Dr. rer. physiol. Britta Engelhardt Freiestrasse 1
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Dr. Annika Keller, Ph.D.
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Statutes
1. Ziele der SSMVR
Die Ziele der neuen Gesellschaft wurden formuliert:
- Förderung der Grundlagenforschung und klinischen Forschung im Bereich Mikrozirkulation und vaskuläre Biologie in der Schweiz
- Link zwischen experimenteller und klinisch angewandter Forschung im Bereich Mirkozirkulation und vaskulärer Biologie in der Schweiz
- Aktive Beteiligung an USGG Tagungen
- Finanzielle Unterstützung junger Forscher auf dem Gebiet der vaskulären Grundlagenforschung (Reisestipendien, Preise)
- Organisation eigener Meetings zur Vernetzung der Forschenden auf dem Gebiet der Mikrouzirkulation und vaskulären Biologie in der Schweiz
2. Leitungsorgane
Die SSMVR wird vom Vorstand geleitet, dieser umfasst:
- Präsident/in
- Kassier
- Sekretär
- 3 weitere Mitglieder
Die Amtsdauer beträgt 2 Jahre, Wiederwahl ist möglich.
Der Vorstand wird in der Mitgliederversammlung gewählt.
Vorschläge müssen mindestens 2 Wochen vor der Mitgliederversammlung dem Präsidenten gemeldet werden.
3. USGG
Die Gesellschaft ist Mitgliedgesellschaft in der Dachorganisation USGG.
4. Publikationsorgan
Die SSMVR unterhält eine Webseite (www.ssmvr.ch).
5. Mitglieder
- Alle Mitglieder der SGM werden automatisch Mitglieder der SSMVR, falls sie sich nicht aktiv abmelden.
- Es wird weiterhin kein Mitgliederbeitrag verlangt werden.
- Neue Mitglieder können sich unter www.ssmvr.ch anmelden.
6. Statutenänderungen und Auflösung der SSMVR
- Änderungen der Statuten müssen von mindestens zwei Dritteln der an der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
- Änderungsanträge müssen mindestens 1 Monat vor der Versammlung dem Vorstand eingereicht werden.
- Zur Auflösung sind ebenfalls zwei Drittel der Stimmen notwendig. Ein allfällig noch vorhandenes Vermögen wird der Forschung auf dem Gebiet der Mikrozirkulation oder vaskulären Biologie zugeführt.









